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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Versandkosten?

Die Versandkosten sind Abhängig vom Lieferland. Die genauen Preise finden sie hier.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, ihren Einkauf wie folgt zu bezahlen:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Vorabüberweisung
  • Lastschrift
  • SOFORT Überweisung
  • Nachnahme

Darüber hinaus haben Firmenkunden die Möglichkeit, nach Einreichung und Prüfung ihrer Unterlagen, auf Rechnung zu bestellen.

Wie lange beträgt die Lieferzeit?

Bei Bestelleingang vor 12 Uhr beträgt die Lieferzeit in der Regel 24 Stunden (Zustellung Montag-Freitag).

Was ist der Unterschied zwischen Kaffee- und Espressobohnen?

Espressobohnen sind Kaffeebohnen - der Unterschied liegt in der Verarbeitung. Bei Espresso ist die verwendete Kaffeesorte / -mischung meist mit höhererem Robusta-Anteil anstatt höherem Arabica-Anteil und die Röstung ist etwas länger, also dunkler. Beide Elemente führen zu einem kräftigeren Geschmack.

Wenn ihre Tasse Filterkaffee also kräftiger schmecken soll verwenden sie einfach Kaffee, der die Bezeichnung "Espressobohnen" trägt. Wenn ihnen ihr Espresso oder Cappuccino zu kräftig schmeckt, probieren Sie mal Kaffeebohnen ohne den Zusatz "Espresso".

Verkauft oder verleiht KAFFEE-FREI-HAUS auch Kaffeemaschinen?

Nein, wir verkaufen oder verleihen keine Maschinen.

Meine Kaffeebohnen sind nicht vakuumiert, ist die Verpackung defekt?

Nein, denn Kaffeebohnen werden im Gegensatz zu gemahlenem Kaffee nicht vakuumiert. Kaffeebohnen setzen nach dem Rösten noch längere Zeit CO2 frei. Damit dabei die Verpackung nicht platzt haben Kaffeebohnen-Verpackungen immer ein Ventil, welches zu hohen Druck in der Packung entweichen lässt. Setzen die Kaffeebohnen kein CO2 mehr frei und ist der Umgebungs-Luftdruck niedriger wie beim Verpacken ist die Verpackung hart, umgekehrt weich.

Wurde die Kaffeesteuer bereits entrichtet?

Ja, die Kaffeesteuer wurde von uns bereits vollständig entrichtet.

In Deutschland ist auf Röstkaffee, löslicher Kaffee und kaffeehaltige Waren Kaffeesteuer zu entrichten. Wenn Sie Kaffee von unseriösen Händlern oder aus dem Ausland beziehen, wo die Steuer nach Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) noch nicht bezahlt wurde, sind sie für die Steuerentrichtung (z.B. 21,90 EUR für 10kg Kaffeebohnen) selbst verantwortlich.